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Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater
Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater

Steuerberatung

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht: Hilfe bei Selbstanzeige und Steuerstrafverfahren

Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder die Frage nach einer Selbstanzeige ist für Betroffene eine große Belastung. Die Sozietät Bietmann berät und verteidigt Unternehmen, Geschäftsführer und Privatpersonen im Steuerstrafrecht, diskret, schnell und im Zusammenspiel von Strafverteidigung und Steuerberatung.

Wir prüfen Ihre Situation, schätzen Risiken realistisch ein und entwickeln eine Strategie, die strafrechtliche und steuerliche Folgen gemeinsam betrachtet.

Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht

  • Prüfung und Vorbereitung einer strafbefreienden Selbstanzeige
  • Verteidigung in Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstellen
  • Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen
  • Vertretung in Verfahren wegen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
  • Berichtigung von Steuererklärungen
  • Tax Compliance: Strukturen, die Risiken im Unternehmen vermeiden

Mit unseren Experten sprechen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater aus unserem Team für Steuerstrafrecht meldet sich zeitnah bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.

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Frühzeitig und abgestimmt handeln

Im Steuerstrafrecht entscheiden oft die ersten Schritte über den weiteren Verlauf. Sprechen Sie uns deshalb frühzeitig an, bevor Sie Angaben gegenüber Ermittlungsbehörden machen.

Die Verteidigung übernehmen unsere Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht gemeinsam mit unseren Steuerberatern, die die steuerliche Seite aufarbeiten.

Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht

Wann wirkt eine Selbstanzeige strafbefreiend?

Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig ist, rechtzeitig abgegeben wird, bevor die Tat entdeckt oder eine Prüfung angekündigt ist, und wenn die hinterzogenen Steuern samt Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden. Schon kleine Fehler können die Wirkung entfallen lassen. Sie sollte daher nur mit fachkundiger Unterstützung erstellt werden.

Was unterscheidet eine Berichtigung von einer Selbstanzeige?

Eine Berichtigung ist geboten, wenn ein Fehler in einer Steuererklärung nachträglich ohne Vorsatz erkannt wird. Eine Selbstanzeige betrifft Fälle, in denen der Verdacht einer Steuerhinterziehung besteht. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach und sollte geprüft werden.

Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung?

Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben zur Sache und verständigen Sie umgehend Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und notieren Sie, welche Unterlagen mitgenommen werden.

Wer zu uns kommt, sucht keine Paragrafen, sondern eine Lösung. Deshalb hören wir zuerst genau zu und sagen dann klar, was wir für Sie erreichen können.

Ihr Team für Steuerstrafrecht · Sozietät Bietmann

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