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Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater
Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater

Steuerberatung

Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung, pünktlich und rechtssicher

Mitarbeitende erwarten ihre Abrechnung pünktlich und korrekt, Finanzamt und Sozialversicherungsträger ihre Meldungen ebenso. Die Sozietät Bietmann übernimmt Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung, vom Minijob bis zur Geschäftsführung, und hält Sie bei Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht auf dem Laufenden.

Weil Arbeitsrecht und Steuerberatung bei uns unter einem Dach arbeiten, erhalten Sie auch bei Sonderfällen wie Abfindungen, Dienstwagen oder Entsendungen abgestimmte Antworten.

Unsere Leistungen in der Lohnbuchhaltung

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnsteuer-Anmeldungen und Meldungen an die Sozialversicherungsträger
  • Abrechnung von Minijobs, Teilzeitkräften, Aushilfen und Auszubildenden
  • Steuerfreie und pauschal besteuerte Gehaltsbestandteile wie Sachbezüge, Jobticket oder betriebliche Altersversorgung
  • Dienstwagenbesteuerung und Reisekosten
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende und Behörden
  • Begleitung von Lohnsteuer-Außenprüfungen und Prüfungen der Rentenversicherung

Mit unseren Experten sprechen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater aus unserem Team für Lohnbuchhaltung meldet sich zeitnah bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.

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Spielräume für Arbeitgeber nutzen

Steuerfreie und pauschal besteuerte Leistungen sind ein wirksames Mittel, um Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten. Wir zeigen Ihnen, welche Bausteine für Ihr Unternehmen in Frage kommen, und setzen sie in der Abrechnung korrekt um.

Arbeitsrechtliche Fragen rund um Verträge und Vergütung klären wir mit unseren Anwältinnen und Anwälten für Arbeitsrecht.

Häufige Fragen zur Lohnbuchhaltung

Welche Unterlagen werden für die Lohnabrechnung benötigt?

Für neue Mitarbeitende benötigen wir unter anderem die Steuer-Identifikationsnummer, die Sozialversicherungsnummer, die Krankenkasse, die Bankverbindung und die vertraglichen Vereinbarungen zu Arbeitszeit und Vergütung. Änderungen wie Gehaltsanpassungen oder Fehlzeiten teilen Sie uns einfach monatlich mit.

Was passiert bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung?

Das Finanzamt prüft, ob die Lohnsteuer korrekt einbehalten und abgeführt wurde. Wir bereiten die Prüfung mit Ihnen vor, begleiten den Termin und klären Feststellungen mit der Prüferin oder dem Prüfer.

Lohnt sich das Auslagern auch bei wenigen Mitarbeitenden?

Ja. Gerade kleine Unternehmen profitieren davon, weil sie sich die laufende Beobachtung der Rechtsänderungen und die Pflege einer eigenen Abrechnungssoftware sparen.

Wer zu uns kommt, sucht keine Paragrafen, sondern eine Lösung. Deshalb hören wir zuerst genau zu und sagen dann klar, was wir für Sie erreichen können.

Ihr Team für Lohnbuchhaltung · Sozietät Bietmann

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