Steuerberatung
Jahresabschluss
Jahresabschluss und Bilanz: sorgfältig, termingerecht, aussagekräftig
Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine Pflicht gegenüber Finanzamt und Unternehmensregister. Er ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater der Sozietät Bietmann erstellen Ihren Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht und erläutern Ihnen die Ergebnisse verständlich.
Dabei nutzen wir die bilanziellen Wahlrechte so, dass Ihr Abschluss Ihre Ziele unterstützt, ob es um eine möglichst geringe Steuerbelastung oder um eine starke Darstellung gegenüber der Bank geht.
Unsere Leistungen rund um den Jahresabschluss
- Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen für Kapital- und Personengesellschaften
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und kleinere Unternehmen
- Betriebliche Steuererklärungen für Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer
- E-Bilanz und Offenlegung im Unternehmensregister
- Bilanzanalyse und Vorbereitung von Bankgesprächen
- Abschlussprüfungen gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unseres Verbunds
Mit unseren Experten sprechen
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater aus unserem Team für Jahresabschluss meldet sich zeitnah bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.
Jetzt Kontakt aufnehmenMehr als Zahlen
Wir besprechen den Jahresabschluss mit Ihnen, zeigen Entwicklungen und Kennzahlen auf und geben Hinweise für das laufende Jahr. Ist eine Abschlussprüfung erforderlich, arbeiten wir eng mit den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unseres Verbunds zusammen.
Grundlage für einen reibungslosen Abschluss ist eine laufende Finanzbuchhaltung, die wir auf Wunsch ebenfalls übernehmen.
Häufige Fragen zum Jahresabschluss
Bis wann muss der Jahresabschluss aufgestellt sein?
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufstellen, kleine Kapitalgesellschaften spätestens innerhalb von sechs Monaten. Für die Steuererklärungen gelten eigene Fristen, die sich bei Erstellung durch einen Steuerberater verlängern.
Muss jedes Unternehmen seinen Jahresabschluss veröffentlichen?
Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften wie die GmbH & Co. KG sind zur Offenlegung im Unternehmensregister verpflichtet. Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Bilanz statt einer Veröffentlichung hinterlegen.
Was unterscheidet Handelsbilanz und Steuerbilanz?
Die Handelsbilanz richtet sich nach dem Handelsgesetzbuch und informiert Gesellschafter und Gläubiger. Die Steuerbilanz ist Grundlage der Besteuerung und folgt zusätzlich steuerlichen Vorschriften. Wir erstellen beide und stimmen sie aufeinander ab.

Wer zu uns kommt, sucht keine Paragrafen, sondern eine Lösung. Deshalb hören wir zuerst genau zu und sagen dann klar, was wir für Sie erreichen können.
Ihr Team für Jahresabschluss · Sozietät Bietmann
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