Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung, die Ihnen Zeit verschafft
Eine saubere Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für Ihre Steuererklärungen, Ihren Jahresabschluss und jede unternehmerische Entscheidung. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater der Sozietät Bietmann übernehmen Ihre laufende Buchhaltung ganz oder teilweise, digital und zuverlässig.
So behalten Sie Liquidität, Kosten und Ergebnisse jederzeit im Blick, und wir sorgen dafür, dass Fristen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung eingehalten werden.
Unsere Leistungen in der Finanzbuchhaltung
- Laufende Buchführung für Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler
- Digitale Belegverarbeitung und Anbindung an Ihre Bank- und Kassensysteme
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassende Meldungen
- Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Summen- und Saldenlisten
- Offene-Posten-Buchhaltung, Debitoren- und Kreditorenmanagement
- Anlagenbuchhaltung und Abschreibungen
- Vorbereitung von Jahresabschluss und Steuererklärungen
Mit unseren Experten sprechen
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater aus unserem Team für Finanzbuchhaltung meldet sich zeitnah bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.
Jetzt Kontakt aufnehmenDigital zusammenarbeiten
Belege laden Sie bequem digital hoch, statt Ordner zu sammeln. Wir verarbeiten sie zeitnah, stimmen offene Fragen kurz mit Ihnen ab und stellen Ihnen die Auswertungen digital bereit. Auf Wunsch übernehmen wir nur einzelne Teile, etwa die Abstimmung zum Monatsende, während Ihr Team die laufende Erfassung selbst erledigt.
Weil Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss bei uns zusammenlaufen, entstehen keine Brüche zwischen einzelnen Dienstleistern, und Sie haben für alle Zahlenfragen ein Team.
Häufige Fragen zur Finanzbuchhaltung
Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?
Grundsätzlich alle Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sowie Personenhandelsgesellschaften. Kleine Einzelkaufleute können unterhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen befreit sein, Freiberufler ermitteln ihren Gewinn in der Regel mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wir prüfen gern, was für Sie gilt.
Wie lange müssen Buchungsbelege aufbewahrt werden?
Buchungsbelege sind in der Regel acht Jahre aufzubewahren, Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist.
Kann ich einen Teil der Buchhaltung selbst übernehmen?
Ja. Viele Mandanten erfassen Belege oder Ausgangsrechnungen selbst und überlassen uns die Kontierung, die Abstimmung und die Auswertungen. Wir finden mit Ihnen die Aufteilung, die zu Ihrem Unternehmen passt.

Wer zu uns kommt, sucht keine Paragrafen, sondern eine Lösung. Deshalb hören wir zuerst genau zu und sagen dann klar, was wir für Sie erreichen können.
Ihr Team für Finanzbuchhaltung · Sozietät Bietmann
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