Steuerberatung
Sanierung / Insolvenz
Steuerberatung in Krise, Sanierung und Insolvenz
Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, zählt jeder Tag. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater der Sozietät Bietmann unterstützen Geschäftsführung und Gesellschafter dabei, die Lage schnell und belastbar zu bewerten, Liquidität zu sichern und tragfähige Wege aus der Krise zu finden.
Gemeinsam mit unseren Anwältinnen und Anwälten für Insolvenzrecht und Restrukturierung behalten wir auch die Haftungsrisiken der Geschäftsleitung und die insolvenzrechtlichen Pflichten im Blick.
Unsere Leistungen in der Krise
- Liquiditäts- und Finanzplanung, kurzfristige Liquiditätsvorschau
- Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemeinsam mit unseren Anwälten
- Steuerliche Begleitung von Sanierungskonzepten
- Steuerliche Behandlung von Sanierungserträgen und Schuldenerlassen
- Verhandlungen mit der Finanzverwaltung über Stundung, Ratenzahlung und Vollstreckungsaufschub
- Steuerliche Fragen im Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG und im Insolvenzverfahren
- Begleitung bei Fortführung oder Verkauf von Unternehmensteilen
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater aus unserem Team für Sanierung / Insolvenz meldet sich zeitnah bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Je früher eine Krise erkannt wird, desto mehr Möglichkeiten bestehen: von der außergerichtlichen Sanierung über ein Restrukturierungsverfahren bis zur Sanierung in Eigenverwaltung. Wir verschaffen Ihnen einen klaren Überblick über Zahlen und Optionen und begleiten die Umsetzung, diskret und lösungsorientiert.
Häufige Fragen zu Sanierung und Insolvenz
Sind Sanierungserträge steuerpflichtig?
Gewinne aus einem Schuldenerlass zur Sanierung eines Unternehmens können unter den Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Ob die Voraussetzungen vorliegen, sollte geprüft werden, bevor die Gläubiger verzichten.
Welche Pflichten hat die Geschäftsführung in der Krise?
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer müssen die wirtschaftliche Lage laufend überwachen und bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Verstöße können zu einer persönlichen Haftung führen, auch für Steuern.
Kann das Finanzamt Steuerschulden stunden?
Ja. Auf Antrag kann das Finanzamt Steuern stunden oder Ratenzahlungen gewähren, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Wir bereiten solche Anträge vor und führen die Gespräche mit der Finanzverwaltung.

Wer zu uns kommt, sucht keine Paragrafen, sondern eine Lösung. Deshalb hören wir zuerst genau zu und sagen dann klar, was wir für Sie erreichen können.
Ihr Team für Sanierung / Insolvenz · Sozietät Bietmann
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