Steuerberatung
Nachfolge
Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge klug gestalten
Die Übergabe eines Unternehmens oder größerer Vermögenswerte an die nächste Generation ist eine der wichtigsten Entscheidungen einer Unternehmerfamilie. Die Sozietät Bietmann begleitet Sie dabei mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern aus einer Hand.
Ziel ist eine Nachfolgeregelung, die familiär, rechtlich und steuerlich trägt: mit möglichst geringer Erbschaft- und Schenkungsteuer, gesicherter Liquidität und klaren Verhältnissen für alle Beteiligten.
Unsere Leistungen in der Nachfolgeberatung
- Analyse von Vermögen und Unternehmen und Entwicklung eines Nachfolgekonzepts
- Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge und von Schenkungen
- Nutzung von Freibeträgen und Verschonungsregeln für Betriebsvermögen
- Unternehmensbewertung für steuerliche Zwecke
- Gesellschaftsverträge, Testamente und Erbverträge gemeinsam mit unseren Anwälten
- Familiengesellschaften und Holdingstrukturen
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Mit unseren Experten sprechen
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater aus unserem Team für Nachfolge meldet sich zeitnah bei Ihnen und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Eine gute Nachfolge braucht Zeit. Viele Freibeträge können erst nach zehn Jahren erneut genutzt werden, und auch die Begünstigung von Betriebsvermögen ist an Bedingungen geknüpft, die über Jahre eingehalten werden müssen. Je früher wir gemeinsam planen, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt.
Rechtliche Fragen zu Testament und Pflichtteil klären wir mit unseren Anwältinnen und Anwälten für Erbrecht.
Häufige Fragen zur Nachfolge
Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro je Elternteil, Enkel in der Regel von 200.000 Euro. Die Freibeträge gelten für alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren.
Wird Betriebsvermögen bei der Übertragung begünstigt?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann Betriebsvermögen zu 85 oder sogar 100 Prozent von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit werden. Dafür müssen unter anderem Lohnsummen und Behaltensfristen über mehrere Jahre eingehalten werden.
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Idealerweise mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. So lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen, die Nachfolgerin oder der Nachfolger kann schrittweise eingebunden werden und die Verschonungsregeln lassen sich sicher einhalten.

Wer zu uns kommt, sucht keine Paragrafen, sondern eine Lösung. Deshalb hören wir zuerst genau zu und sagen dann klar, was wir für Sie erreichen können.
Ihr Team für Nachfolge · Sozietät Bietmann
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