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Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater
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Simone Zervos

Der Taschengeldparagraph einfach erklärt (§ 110 BGB) – mit Beispielen aus dem Alltag

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwältin Simone Zervos für die ROLAND Rechtsschutzversicherung

Ein Kind hält sein Sparschwein- für es gilt der Taschengeldparagraph

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwältin Simone Zervos für die ROLAND Rechtsschutzversicherung

In ihrem neuen Gastbeitrag für die ROLAND Rechtsschutzversicherung erklärt Rechtsanwältin Simone Zervos den Taschengeldparagraphen anhand einfacher Beispiele. Der Paragraph regelt die Käufe von Kindern in Deutschland.

  • Was dürfen Kinder kaufen?
  • Was bedeutet der Taschengeldparagraph für Verkäufer?
  • Und haften Eltern für ihre Kinder?

Neben einer ausführlichen Definition der aktuellen Gesetzeslage beantwortet der Beitrag ebendiese Fragen. Darüber hinaus erhalten Sie einen tieferen Einblick in die Geschäftsfähigkeit von Kindern sowie eine Richtwerttabelle, die einen angemessenen Betrag an Taschengeld für die verschiedenen Altersstufen der Kinder aufzeigt.

Jetzt unseren Gastbeitrag über den Taschengeldparagraphen bei ROLAND Rechtsschutz lesen!

Benötigen Sie Unterstützung in Bezug auf den Taschengeldparagraphen? Wir helfen Ihnen weiter!

Benötigen Sie Unterstützung oder haben Sie Fragen zu dem Taschengeldparagraphen? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Rechtsanwälten für Zivil- und Vertragsrecht an einem unserer zehn Standorte. Wir überprüfen Ihre individuelle Situation und geben Ihnen eine qualifizierten rechtlichen Rat.

Autor

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Simone Zervos

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

T 02251 81336-30
F 02251 81336-31
simone.zervos@bietmann.eu

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