Kein "Fettabscheider" bei Hotelbetrieb mit bloßem Frühstücksangebot
Für einen Hotelier in Bad Kreuznach konnte Boris Maskow, Rechtsanwalt der Sozietät, ein positives Urteil im Bezug auf die Satzungsbestimmung, die ausnahmslos jeden Gastronomiebetrieb mit Küchenbetrieb zum Einbau eines sog. Fettabscheiders verpflichtet, erwirken.

Für einen Hotelier in Bad Kreuznach konnte Boris Maskow, Rechtsanwalt der Sozietät, ein positives Urteil im Bezug auf die Satzungsbestimmung, die ausnahmslos jeden Gastronomiebetrieb mit Küchenbetrieb zum Einbau eines sog. Fettabscheiders verpflichtet, erwirken.
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